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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: Mittäterschaft, § 25 II

Frage 19 von 57

A und B überfielen aufgr. gemeinsamen Plans den O. Während A den O in Schach hielt, suchte B Geld, was er auch fand. A sagte er aber, er habe nichts gefunden. A und B verließen daraufhin den Tatort. Strafbarkeit des A wegen Mittäterschaft?

Zurechnung (+) auch bei Vollendung
  • Arg.: im Zeitpunkt der Wegnahme noch Zueignungsabsicht
  • Arg.: Hintergehung entspricht dem Fall, dass Angeklagter selbst sich von der Tat mental distanziert → § 24 StGB durch bloßes Aufgeben nach Vollendung (-)
  • con.: Mittäterschaft setzt gemeinsamen Tatplan voraus
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