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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: Tatbestandsausschließendes Einverständnis

Frage 39 von 57

Ist bezüglich des tatbestandsausschließenden Einverständnisses auf den natürlichen Willen abzustellen, oder sind Willensmängel beachtlich? Mit welchem Argument lässt sich dies untermauern?

  • nat. Willensbildungsund Betätigungsfreiheit

    • nur rechtsgutsbezogene Irrtümer (h.M.)

    • (P) Willenmangel auch bei bloßer List?

      • Auslegungsfrage hinsichtl. des spez. TB

      • e. A.: nur Zwang beachtlich

        • Arg.: nur Gewalt und Drohung per se strafwürdig, nicht List (vgl. § 240 StGB )

      • a. A.: Anwendung der Grds. zur Einwilligung

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