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Karteikarten - Verwaltungsrecht
Frage 16 von 69
An Grundstückseigentümer E1 ergeht eine Abrissverfügung. Er legt legt Widerspruch ein und veräußert dann doch eine Woche später das Grundstück an den etwas zurückgebliebenen E2.
1) Kann E1 jetzt das Widerspruchsverfahren noch weiterführen (§ 42 II VwGO analog)?
2) Als Monate später der Widerspruchbescheid ergeht, will E2 nun Anfechtungsklage erheben. Ist die Klage gem. § 68 VwGO zulässig?
- im Widerspruchsverfahren
- für den Vorgänger → subjektives Recht?
- h.M.: §§ 173 S.1 VwGO iVm § 265 II ZPO (-)
- Arg.: mangels Vergleichbarkeit, kein kontradiktorisches Verfahren
- auch gewillkürte Prozesstandschaft im Verwaltungsprozess unmöglich
- für den Nachfolger → 'Zurechnung' des Widerspruchsverfahrens
- nur wenn Eigentumsübertragung nach WSP-Bescheid
- wenn davor: Klage des Nachfolgers wg. mangelndem Vorverfahren unzulässig
- für den Vorgänger → subjektives Recht?


