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Karteikarten - Verwaltungsrecht
Frage 69 von 69
Was ist die Folge, wenn eine VA nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben worden ist?
- bei fehlerhafter oder gar nicht vorhandener Bekanntgabe: Nichtigkeit, § 43 VwVfG
- ungeschriebene Heilung
durch Zustellung, § 8 VwZG
durch eigenes Einlegen von Rechtsmitteln bei fehlerh. Adressierung
- Arg.: zeigt, dass Bürger den VA als gegen sich gerichtet akzeptiert
- Fristen (§ 74 VwVfG ) beginnen gar nicht zu laufen


