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Karteikarten - Verwaltungsrecht
Frage 62 von 69
Wann ist eine Nebenbestimmung materiell rechtmäßig?
- materielle RMK
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bei gebundener Verwaltung: § 36 I VwVfG
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- 1. Alt. durch Rechtsvorschrift zugelassen
- 2. Alt. VA könnte ohne NB nicht erlassen werden 'Sicherstellung der Erfüllung der gesetzl. Vrss'
- IdR Ermessensreduktion auf Null
- insb. Baugenehmigung
bei Ermessensvorschriften: § 36 II VwVfG
Steht Beifügung (Ob/Wie/Inhalt) im Ermessen der Verwaltung
Klausurfalle: erst Bauvorbescheid mit Ermessen, dann folgende Baugenehmigung -> gebunden!
- z.B.: Baugenehmigung mit Dispens, § 31 II BauGB
§ 36 III VwVfG , Koppelungsverbot
keine sachfremden Zusätze
- bei nachträglichen NB: Vrss §§ 36 VwVfG + 48 / 49


