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Karteikarten - Verwaltungsrecht

Themengebiet: Nebenbestimmungen = Zusätze, § 36

Frage 62 von 69

Wann ist eine Nebenbestimmung materiell rechtmäßig?

  • materielle RMK

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      1. bei gebundener Verwaltung: § 36 I VwVfG

        • #

          • 1. Alt. durch Rechtsvorschrift zugelassen
          • 2. Alt. VA könnte ohne NB nicht erlassen werden 'Sicherstellung der Erfüllung der gesetzl. Vrss'
            • IdR Ermessensreduktion auf Null
        • insb. Baugenehmigung

      2. bei Ermessensvorschriften: § 36 II VwVfG

        • Steht Beifügung (Ob/Wie/Inhalt) im Ermessen der Verwaltung

        • Klausurfalle: erst Bauvorbescheid mit Ermessen, dann folgende Baugenehmigung -> gebunden!

        • z.B.: Baugenehmigung mit Dispens, § 31 II BauGB

      3. § 36 III VwVfG , Koppelungsverbot

        • keine sachfremden Zusätze

    • bei nachträglichen NB: Vrss §§ 36 VwVfG + 48 / 49

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