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Karteikarten - Verwaltungsrecht
Frage 5 von 69
Anscheinsgefahr
hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass es in naher Zukunft und bei ungebhinderten Geschehnisverlauf zu Schaden fuer Oeffentliche Sicherheit oder Ordnung kommen wird.
Gefahrenprognose (ex ante) +
ex post -
auch als Gefahr im Rahmen der Pruefung der Materiellen Rechtmaessigkeit Polizeilicher Massnahmen ausreichend.


