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Karteikarten - Verwaltungsrecht

Themengebiet: vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 V VwGO

Frage 34 von 69

Was spricht für und gegen das Widerspruchserfordernis im §80 V, vermittelnde Ansicht?

    • e.A.: erforderlich

      • Wortlaut § 80 V 1 VwGO: wo kein Widerspruch oder Klage war, kann auch nichts widerhergestellt werden

      • Wortlaut § 80 V 2 VwGO: Erhebung einer Anfechtungsklage befarf es nicht. Umkehrschluss, Widerspruch dafür schon.

    • a.A. nicht erforderlich

    • a.A. keine evidente Unzulässigkeit des eingelegten Widerspruchs

      • vermittelnde Ansicht

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