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Karteikarten - Verwaltungsrecht
Frage 34 von 69
Was spricht für und gegen das Widerspruchserfordernis im §80 V, vermittelnde Ansicht?
- e.A.: erforderlich
- Wortlaut § 80 V 1 VwGO: wo kein Widerspruch oder Klage war, kann auch nichts widerhergestellt werden
- Wortlaut § 80 V 2 VwGO: Erhebung einer Anfechtungsklage befarf es nicht. Umkehrschluss, Widerspruch dafür schon.
- a.A. nicht erforderlich
- effektiver Rechtsschutz: da sonst faktische Verkürzung der Fristen (- Verstoß geg. Art. 19 IV GG)
- a.A. keine evidente Unzulässigkeit des eingelegten Widerspruchs
vermittelnde Ansicht


