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Karteikarten - Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 6 von 69

Scheingefahr

auch: Putativgefahr Im Irrglauben des Handelnden scheint mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft und bei ungehinderten Geschehnisverlauf ein Schaden fuer Oeffentliche Sicher oder Ordnung einzutreten. Gefahrenprognose (ex ante) - aus Sicht des Handelnden + ex post -
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