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Karteikarten - Verwaltungsrecht

Themengebiet: Aufhebung von Verwaltungsakten

Frage 9 von 69

Grenzen Sie den Begriff der Bestandskraft des VA von den Begriffen Tatbestandswirkung und Feststellungswirkung ab!

  • Abzugrenzen von
    • Tatbestandswirkung: rechtswirksamer VA muss von allen Staatsorganen beachtetundals gegebener TB ihren Entscheidungen zugrunde gelegt werden
    • Feststellungswirkung: Gilt nur wenn ausdrücklich gesetzl. angeordnet
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