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Karteikarten - Verwaltungsrecht
Frage 9 von 69
Grenzen Sie den Begriff der Bestandskraft des VA von den Begriffen Tatbestandswirkung und Feststellungswirkung ab!
- Abzugrenzen von
- Tatbestandswirkung: rechtswirksamer VA muss von allen Staatsorganen beachtetundals gegebener TB ihren Entscheidungen zugrunde gelegt werden
- Feststellungswirkung: Gilt nur wenn ausdrücklich gesetzl. angeordnet


