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Karteikarten - Verwaltungsrecht
Frage 49 von 69
Welche Floskel sollte vor der Prüfung von Verwaltungsvorschriften kommen?
- Grundlagen
- nach der Dogmatik der Rechtsquellenlehre handelt es sich immer um Binnenrecht, das gerade keine Außenwirkung entfalten soll
- Arg.: fehlende demokratische Legitimierung
- aber: faktische Außenwirkung über Art. 3 GG
- Arg.: effektiver Rechtsschutz, Art. 19 IV
- Weisungsrecht des Dienstherren gegenüber Beamte


