Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Frage 61 von 69

Für behördliche Warnungen ist nach der h.M. nicht immer eine Eingriffsgrundlage erforderlich (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung!). Auf was ist nach dieser Ansicht die Informationstätigkeit stattdessen zu stützen und wie ist hinsichtlich der Rechtnmäßigkeit zu differenzieren?

  • h.M.: Verzicht auf RGL, wenn Informationstätigkeit im Vordergrund

    • Gesetzgebungskompetenz reicht aus (z.B.: Art. 74 Nr. 7)

      • Arg.: nicht gesetzlich regelbar wg. Vielgestaltigkeit

      • Arg.: Wenn schon Gesetzgebungskompetenz, ist expl. Verwaltungskompetenz überflüssig

    • Art. 65 II GG reicht aus

      • Con.: bloße Aufgabenzuweisung lex imperfecta

      • RGL nur bei besonderer Schwere, in Ausnahmefällen notw.

    • Differenzierung

      • Handlung als Gefahrenabwehrbehörde

      • Handlung als parlamentarische Aufgabe

        • hier eher entbehrlich

    • Differenzierung bzgl. Art. 12

      • Eingriff (-) wenn

        • richtige Informationen

        • eigenbestimmte Entscheidung der Bürger möglich

      • EIngriff (+) wenn

        • Info funktionales Äquivalent eines Eingriffs

Reihenfolge speichern