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Karteikarten - Verwaltungsrecht
Frage 17 von 69
Welche wichtige Differenzierung ist bei öR Anstalten vorzunehmen?
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- Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit
- z.B.: Rundfunkanstalt, Landesmedienanstalt
- z.B.: Landesbanken (außer Hamburg und Berlin)
- Widerspruch / Klagegegner direkt
- Behörde iSv § 1 IV VwVfG
- Anstalt ohne eigene Rechtspersönlichkeit
- z.B.: Museum, Schwimmbad, Studentenwerk
- Gründer bleibt Träger aller Rechte und Pflichten
- keine Behörde
- = unselbständiger Teil des höheren Verwaltungsträgers
- z.B.: FHH
- Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit


