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Karteikarten - Verwaltungsrecht

Themengebiet: Kostenrecht Niedersachsen

Frage 10 von 69

Wann liegt eine Kostentragungspflicht vor (3 Prüfungspunkte)?

  • Schema: Kostenpflicht
    1. Amtshandlung
      • liegt vor, wenn es abschließt und Außenwirkung hat
    2. Beteiligter
      • ist, wer Anlass zu einer Amtshandlung gegeben hat
    3. Kostengläubiger
      • der Rechtsträger der Behörde, die gehandelt hat
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