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Karteikarten - Verwaltungsrecht

Themengebiet: Nachschieben von Gründen

Frage 38 von 69

Was sind die 3 materienn Voraussetzungen für das Nachschieben von Gründen?

  1. Gründe lagen schon bei Erlass vor
  2. keine Wesensänderung des VA
    • Vorher gar kein Ermessen
      • z.B.: Wechsel von ErmessensVA auf gebundenen VA
    • BVerwG: im AufenthG ok, weil atypisches Modell
  3. kein völliges Fehlen einer Begründung → § 39 VwVfG formelle RWK
    • Nachholen von einer Begründung
    • aber: Heilung durch § 45 I VwVfG , Nr. 2
      • i.E. doch zulässig
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