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Karteikarten - Verwaltungsrecht

Themengebiet: Formvorschriften im nichtförmlichen Verfahren

Frage 26 von 69

Wann kann eine formeller Fehler eines VA nach § 46 VwVfG geheilt werden? Gilt das auch für ErmessensVA?

  • Heilung § 46

    • wenn offensichtlich kein Einfluss

    • (P) Ausnahmsweise keine Heilung bei ErmessensVA

      • e.A.: ja, bei Ermessen nie offensichtlich kein Einluss

        • Arg.: im Widerspruchsverfahren zählen auch Zweckmäßigkeitserwägungen (wenn Ermessen (+)). Bürger verliert Chance, Ausgangsbehörde zu überzeugen

      • Heilung auch hier möglich

        • Widerspruchsverfahren durchgeführt = Nachholung

        • Arg.: Widerspruchbehörde prüft ganze Bandbreite der Zweckmäßigkeit

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