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Karteikarten - Verwaltungsrecht
Frage 26 von 69
Wann kann eine formeller Fehler eines VA nach § 46 VwVfG geheilt werden? Gilt das auch für ErmessensVA?
- Heilung § 46
wenn offensichtlich kein Einfluss
- (P) Ausnahmsweise keine Heilung bei ErmessensVA
- e.A.: ja, bei Ermessen nie offensichtlich kein Einluss
- Arg.: im Widerspruchsverfahren zählen auch Zweckmäßigkeitserwägungen (wenn Ermessen (+)). Bürger verliert Chance, Ausgangsbehörde zu überzeugen
- Heilung auch hier möglich
- Widerspruchsverfahren durchgeführt = Nachholung
- Arg.: Widerspruchbehörde prüft ganze Bandbreite der Zweckmäßigkeit


