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Karteikarten - Verwaltungsrecht

Themengebiet: Aufhebung von Verwaltungsakten

Frage 24 von 69

Kann, wenn der Bürger umgezogen ist, eine andere Behörde als die Erlassbehörde einen VA nach §§ 48/49 VwVG aufheben?

  • Zuständig ist Behörde am jetztigen Wohnort, auch wenn andere Behörde VA erlassen hat, §§ 48 V, 3 VwVfG

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