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Karteikarten - Verwaltungsrecht
Frage 24 von 69
Kann, wenn der Bürger umgezogen ist, eine andere Behörde als die Erlassbehörde einen VA nach §§ 48/49 VwVG aufheben?
- Zuständig ist Behörde am jetztigen Wohnort, auch wenn andere Behörde VA erlassen hat, §§ 48 V, 3 VwVfG


