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Karteikarten - Verwaltungsrecht
Frage 58 von 69
Stellt die bloße Androhung eines VA selbst schon einen VA iSd § 35 dar?
- (P) bloße Androhung
- Arg.: Regelung ist die sukzessive Möglichkeit der Vollstreckung
- Arg.: Auswahl des Mittels (Zwangsgeld, Ersatzvornahme) stellt schon behördlichen Subsumtionsakt dar
- h.M.: VA (+)
- Hinweis, § 18 I HHVwVG ist alledings kein VA
Bestandteil der Vollstreckung


