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Karteikarten - Verwaltungsrecht
Frage 47 von 69
Was spricht dafür, nicht die einzelnoten, sondern die Gesamtnote (Zeugnis) als VA anzusehen?
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Einzelnoten im Abschlusszeugnis
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h.M.: kein VA
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Arg.: die wesentliche Rechtsfolge (Versetzung, Zugangsberechtigung) knüpft regelmäßig an Gesamtnote an, die hier noch nicht feststeht
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