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Karteikarten - Verwaltungsrecht
Frage 52 von 69
Nach welcher Vorschrift richtet sich die Beteiligungsfähigkeit im Widerspruchsverfahren?
- Beteiligungsfähigkeit
- einen 'Gegner' gibt es im Wsp.Verfahren nicht
- kein kontradiktorisches Verfahren
- nicht nach §§ 61, 62 VwGO
- sondern z.B.: § 11 VwVfG


