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- Zulässigkeit von Klagen vor dem VG (Anfechtungsklage,Verpflichtungsklage,Feststellungsklage,Leistungsklage)
- allgemeine Voraussetzungen
- Verwaltungsrechtsweg eröffnet (§ 173 VwGO i.V.m. § 17a II GVG
- aufdrängende Sonderzuweisung
- § 126 I VwGO BBG (Sartorius Nr. 160)
- § 82 VwGO SG
- § 71 III VwGO DRiG
- § 32 VwGO WPflG
- i) was ist Klagegenstand?
- ii) was ist streitentscheidende Norm?
- iii) ist diese öffentlich rechtlich?
- b) nicht-verf.rechtl. Art
- 'doppelte Verfassungsunmittelbarkeit'
- 2 Verfassungsorgane streiten sich um Verfassungsrecht
- Problemfälle: bei teilweisem privatR. Handeln
- Beispiel
- BeispielZulassungsansprüche zu öffentlichen Einrichtungen
- Wenn § 40 VwGO (-) wird Klage verweisen, nicht unzulässig!
- abdrängende Sonderzuweisung
- = ordentliche Gerichte zuständig
- Öffnungsklausel § 40 I S. 2 VwGO in das Landesrecht
- Beispielz.B. § 62, 68 OWiG
- BeispielArt. 34 S.3 GG
- Beispiel
- Prävention im Polizeirecht
- Gefahrenabwehr → ÖR
- Repression im Polizeirecht
- Strafverfolgung (Ermittlungsbeamter der Staatsanwaltschaft) → Ordentlicher Rechtsweg
- (P) Doppelfunktionale Maßnahmen
- Beispielz.B. § 40 II VwGO
- Traditionsrechtsprechung des BGH: restriktive Auslegung!
- Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung
- i.d.R. liegt gerade kein amtliches Gewahrsamverhältnis bei den Abschleppfällen im Polizeirecht vor
- Schadensersatzansprüche wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten
- Beispielz.B. § 21 VI BImSchG
- Zuständigkeit
- sachlich (§ 45 ff. VwGO)
- örtlich (§ 52 V VwGO wGo)
- perpetuatio fori § 83 1 VwGO iVm § 17 I 1 GVG
- Beteiligtenfähigkeit, Prozessfähigkeit (§§ 61, 62 VwGO)
- Kläger ist beteiligtenfähig gem. § 61 VwGO Nr.1
- ggf. § 124 HGB, § 13 GmbHG
- Gesellschaft wird gem. § 62 III gerichtlich vertreten (§ 125 HGB, § 35 GmbHG)
- Gebietkörperschaft als jur. Person des öRechs gem. § 61 VwGO Nr.1 beteiligtenfähig
- sie wird gem. § 62 III VwGO von der zust. Behörde vertreten
- (P) jur. Personen des EU-Auslands
- e.A.: Sitztheorie
- h.M.: Gründungstheorie
- es kommt auf Rechtsfähigkeit in Heimatland an
- Klagegegner
- bei A-Klage / V-Klage: § 78 VwGO direkt, sonst analog
- idR: Rechtsträgerprinzip § 78 I 1 Nr. 1 VwGO
- Beispieldie jur. Person (Gemeinde, Land, Bund) die hinter der handelnden Behörde steht
- Beispielmittelbare Verwaltung (Anstalt, öR Stiftung) mit eigener Rechtspersönlichkeit
- ausnahmsweise Behördenprinzip, § 78 I VwGO 1 Nr. 2
- soweit nach Landesrecht zugelassen
- Form, § 81 I VwGO (Schriftform)
- Nachholung der Unterschrift innerhalb der Klagefrist möglich
- reduzierte Anforderungen wenn Wille / Urheberschaft anderweitig gesichert
- zB. nichtunterzeichnete Klageschrift im unteschr. Briefumschlag
- zB. nichtunterzeichneter Klageschrift liegt Vollmacht bei
- im einstw. Rechtsschutz
- analoge Anwendung
- ggf. auch telefonisch möglich
- Arg.: Art. 19 IV GG bei bes. Eilbedürftigkeit
- Statthaftigkeit
- nach Klagebegehren 88 VwGO
- ggf. Umdeutung § 86 III VwGO -> das Gericht ist nicht an den Klageantrag gebunden
- Ausdruck des effektiven Rechtsschutzes Art. 19 IV GG
- bei Vorgehen gegen mehrere Maßnahmen
- XY verfolgt 2/3/4 verschiedene Klagebegehren, die gesondert zu prüfen sind ...
- und dann für jede Maßnahme bei den Folgepunkten differenzieren
- vgl. auch § 44 VwGO
- (P) eine oder zwei Verpflichtungsklagen bei § 51 VwGO
- besondere Voraussetzungen
- Beispielkeine Erledigung von KostenVA
- hier idR schon Adressatenformel
- Versagungsgegenklage
- hier: Möglichkeit eines Anspruchs
- nicht gesetzlich geregelt, Grundlage in §§ 43 II i.V.m. 40 I VwGO Arg.: allgemein von öffentlich rechtlichen Streitigkeiten die Rede
- Weiter in §§ 111, 113 IV VwGO , 169 II VWGO vorausgesetzt
- Beispiel
- Beispiel
- (P) Klagebefugnis § 42 II VwGO analog
- Rspr.:erforderlich
- Arg.: VwGO kennt generell keine Popularklagen
- Klagegegner
- kein § 78 VwGO , sondern allg. Rechtsträgerprinzip
- allg. RSB
- (P) Antrag bei Behörde im Vorfeld erforderlich?
- h.M.: nein
- Arg.: § 156 VwGO zeigt, dass dies nur auf Kostentragung Auswirkungen hat
- Beispielz.B. (-) wenn Satzungsänderung einer öR Körperschaft begehrt, weil wenn gem. § 43 VwGO rechtswidrig → sofort Nichtigkeit der alten Satzung
- § 43 VwGO , allgemeine Feststellungsklage
- Schema: Statthaftigkeit: Feststellung eines Rechtsverhältnisses
- Rechtsverhältnis
- Person-Sache / Person-Person
- Beispielnicht Satzung selbst, aber das sich aus ihr ergebende Rechtsverhältnis
- Beispiel
- in Begründetheit wiederholen: ist begr., wenn Rechtsvh. besteht / nicht besteht
- auch vergangene
- Beispiel
- aufgrund einer ör Norm
- konkreter Sachverhalt
- keine Klärung von rein abtrakten Rechtsfragen
- Subsidiarität
- Arg.: sonst Umgehung der bes. Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Ausnahme: Zweck der Subsidiarität greift nicht
- Beispiel
- BeispielKlage auf Normenerlass
- in VwGO nicht geregelt, § 47 nicht abschließend
- (P) Klagebefugnis § 42 II VwGO analog
- vgl. F-Klage oben
- Feststellungsinteresse
- jedes rechtliche oder wirtschaftliche Interesse
- allg. RSB
- (P) Antrag bei Behörde im Vorfeld erforderlich?
- h.M.: nein
- Arg.: § 156 VwGO zeigt, dass dies nur auf Kostentragung Auswirkungen hat
- denkbare Anträge
- Klagegegner
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