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Karteikarten - Zivilrecht gemischt

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 1 von 36

Vorteilsanrechnung § 249

Das zum schadensersatz berechtigende Ereignis kann dem Geschädigten auch Vorteile erbringen. 

Diese Vorteile muss er sich bei der Bemessungshöhe des Schadensersatzes anrechnen lassen.

Die Rechtsprechung knüpft an die Anrechnung des Vorteils mehrere Voraussetzungen:  Die Anrechnung des Vorteils muss "dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen" und darf nicht ,,zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen.

Anerkannt ist der so gennante Abzug "Neu für Alt" der den Zeitwert mitberücksichtigt.

Freiwillige Leistungen Dritter sind hingegen nicht zu berücksichtigen da sie den Schädiger nicht unbillig entlasten sollen. 

 

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