Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Zivilrecht gemischt
Frage 31 von 36
Abgrenzung und Anwendungsbereich von § 280 I / 281 / 283 / 311a
§ 280 I nur SE Neben der Leistung bei Mangelfolgeschäden die nicht durch Nacherfüllung entfallen würden. Körperverletzungen Vermögensschäden.
SE statt der Leistung erfasst den Schaden der im Mangel der Sache selbst liegt.
§ 281 bei behebbaren Mängeln
§ 283 bei nachträglich unbehebaren Mängeln
§ 311a bei anfänglich unbehebbaren Mängeln


