Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Zivilrecht gemischt

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 31 von 36

Abgrenzung und Anwendungsbereich von § 280 I / 281 / 283 / 311a

§ 280 I nur SE Neben der Leistung bei Mangelfolgeschäden die nicht durch Nacherfüllung entfallen würden. Körperverletzungen Vermögensschäden.

 

SE statt der Leistung erfasst den Schaden der im Mangel der Sache selbst liegt.

§ 281 bei behebbaren Mängeln

§ 283 bei nachträglich unbehebaren Mängeln

§ 311a bei anfänglich unbehebbaren Mängeln

Reihenfolge speichern