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Karteikarten - Zivilrecht gemischt
Frage 32 von 36
Abgrenzung § 453 I Alt 1 und Alt 2 Rechtskauf und sonstige Gegenstände
Sollen nicht nur einzelne GEschäftsanteile sondern gleich das ganze Unternehmen verkauft werden handelt es sich um einen sonstigen Gegnstand isD § 453 I Alt. 2 BGB.Hier nochmal Share und Asset Deal (Bestimmtheitsgrundsatz beachten) unterscheiden.
Werden nur einzlene Anteile im Wert von > 75 % vgl. § 53 II 1 GmbHG verkauft handelt es sich um einen Rechtskauf iSd § 453 I Alt 1 BGB.


