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Karteikarten - Zivilrecht gemischt
Frage 13 von 36
Wozu führt die ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung?
Sie eröffnet dem Käufer das Recht ohne Fristsetzung zurückzutreten, zu mindern oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, nimmt diesem aber nicht den Erfüllungsanspruch.
Das ist der Unterschied zu § 439 IV. In beiden Fällen ist die Nachfirstsetzung entbehrlich allerdings ist im Fall der UNverhältnismäßigkeit der Anspruch auf Nacherfüllung ausgeschlossen.


