Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Zivilrecht gemischt
Frage 3 von 36
Definition Gefahrenquelle
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, ist verpflichtet die zur Beseitigung oder Geringhaltung der Gefährund anderer erforderlicher und zumutbar sind.


