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Karteikarten - Zivilrecht gemischt

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 3 von 36

Definition Gefahrenquelle

Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, ist verpflichtet die zur Beseitigung oder Geringhaltung der Gefährund anderer erforderlicher und zumutbar sind.

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