Karteikarten - Zivilrecht gemischt
Was ist alles von der Vermutungsregelung § 477 BGB erasst?
Bei Grammatiklaischer Auselgung " Zeigt sich () ein Sachmangel (.) wird nicht nur vermutet, dass gerade der aufgetretene Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag, sondern auch, dass die Sache bei Gefahrübergang generell mangelhaft war.
Sonst müsste die Formulierung lauten: " zeigt sich der/dieser"
Der EuGH entschied deshalb, dass die Vermutungswirkung auf eine gernelle Mangelhaftigkeit abstellt. Die Sache wird als zumindest im Ansatz also latent Grundmangel behaftet angesehn.
Diese Auslegeung hilft vor allem weiter wenn der Verkäufer beweisen kann, dass der konkrte Mangel bei Gefahrübergang noch nicht vorlag. Eine genrelle Mangelvermutung kann er dennoch nicht wiederlegen.
Ausschluss der Vermutung bei Unvereinbarkeit des Mangels mit der Art der Sache § 477 HS 2:
Gemeint sind nicht gebrauchte Sachen da die Vorschrift zum Schtze des VErbrauchers auf diese Anwendung finden soll.


