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Karteikarten - Zivilrecht gemischt
Frage 11 von 36
Konkurenzverhältnisse im Mietrecht
1. Anfechtung: Ab Überlassung vorrang des Mietrechts ggü. § 119 II. Nicht aber § 119 I, 123
2. Zurückbehaltungsrecht § 320 neben der Minderung möglich
3. C.I.C. Nicht anwendbar. Ausnahme bei Aufklärungspflichtverletzungen und Arglist!
4. Delikt: Konkurenz zum Mangelfolgeschaden auch gem. § 823 i geltend machbar.
5. Aufwendungsersatzanspruch gem. § 536a II ist abschließend geregelt! Kein Rückgriff auf GoA oder Bereicheurng.


