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Karteikarten - Zivilrecht gemischt

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 4 von 36

DIe Produzentenhaftung § 823 I, analog 31

I. Handlung: Hertellung und Inverkehrbringen

II. Rechtsgutverletzung

III. Haftungsbegründenden Kausalität

IV. Rechtswidrigkeit: 

- Erfolgsunrecht: Verletzung eines absoluten Rechts indiziert die widerrechtlichkeit wenn kein Rechtfertigungsgrund vorliegt.

- Handlungsunrecht: Rechtswidrig nur wenn eine VErhaltesnpflicht missachtet wurde.

V. Verschulden der Organe § 31 analog die fahrlässigkeit § 276 II wird zugerechnet. Wenn Verkehrssicherungspflicht missachet wurde: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, ist verpflichtet die zur Beseitigung oder Geringhaltung der Gefährund anderer erforderlicher und zumutbar sind.

WIRD VERMUTET gem. betribelicher Organisationspflicht des Herstellers.

Vi. Schaden

VII. Haftungsausfüllende Kausalität: Ursächlichkeit der Eigentumsverletzung für den Schaden.

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