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Karteikarten - Zivilrecht gemischt

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 18 von 36

Führt § 326 II 2 zu einem Selbstvornahmerecht?

Gem. § 439 II hat der VErkäufer die Kosten einer von ihm ausgeführten Nacherfüllung zu tragen. Aufgrund einer Selbstvornahme des Käufers sind diese jedoch nicht angefallen. 

Fraglich ist ob diese Selbstvornahme nun ersparte Aufwendungen des Verkäufers sind. 

Wird dem Verkäufer jedoch die Möglichkeit genommen zu überprüfen ob tatsächlich ein Mangel vorliegt und dieser beseitigt werden kann kann es auch nicht mehr zu der vorrangigen zweiten Andiendung kommen.

Faktisch würde hierdurhc ein Selbstvornahmerecht ohne Fristsetzung geschaffen, welches nicht vom Gesetzgeber intendiert war. 

Da sowohl das Fristsetzungerfordernis als auch der Vorrang der Nacherfüllung unterwandert werden würde sind di eKosten der Selbstvornahem nicht unter § 326 II 2 zu subsumieren. 

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