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Karteikarten - Zivilrecht gemischt

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 23 von 36

Berrechnung der Minderungsquote § 441 III 1 BGB

Der Kaufpreis ist dem Verhältnis herabzusetzen in welchem der Wert der mangelfreien Sache zum wirklichen Wert gestanden haben würde. 

 

Wirkliche Wert (Mangelbedingt) / Objektiver Wert (Mangelfrei) * Kaufpreis 

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