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Karteikarten - Zivilrecht gemischt
Frage 25 von 36
Die Beschaffenheitsgarantie
Für den Bestand einer bestimmten BEechaffenheit wird verschuldensunabhängig eingestanden. Sachmängel sind dann IMMER als erheblich anzusehen vgl. § 323 V 2.
Konkludent kann eine so weitgehend Haftung grds nicht angenommen werden sondern muss explizit erfolgen.
Reine Prospektangaben gehören ebenfalls nicht dazu da sie lediglich der Beschreibung der Sache dienen sollen.


