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Karteikarten - Zivilrecht gemischt
Frage 36 von 36
Defintion des Eigenschaftsirrtums § 119 II
Verkehrswesentliche Eigenschaften sind solche die der Sache unmittelbar und dauerhaft anhaften und den Wert der Kaufsache maßgeblich bestimmen. Auch Wertbildende BEzzüge zur Umwelt sind zu beachten (Ertragsmöglichkeit Miete Pacht)


