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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 33 von 156
A wird nach einem Raub von der Polizei angehalten. Hierauf schreit A, dass er bei dem "Ding" dabei gewesen sei. Die Polizisten belehren den A nun über sein Zeugnisverwweigerungsrecht. Verwertbarkeit der Einlassung?
- Unverwertbarkeit, wenn Verstoß gegen §§ 136 Abs. 1 S. 2, 163 a Abs. 4 StPO vorliegt
- Belehrung nur, wenn es sich um eine Vernehmung handelt
- Vernehmender in amtlicher Eigenschaft, der Auskunft verlangt
- hier: noch keine Auskunft verlangt worden
- Spontanäußerung: diese sind verwertbar


