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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 49 von 156
Was sind vertypte Milderungsgründe?
- gesetzlich festgelegte Milderungen, die den Strafrahmen nach § 49 Abs. 1 StGB verschieben
- zB Beihilfe nach § 27 Abs. 2 StGB;
Versuch nach § 23 Abs. 2 StGB;
Unterlassen nach § 13 Abs. 2 StGB


