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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 135 von 156
Definition: Hinreichender Tatverdacht
Verurteilung ist wahrscheinlicher als Freispruch
notwendig für Anklageerhebung, § 170 Abs. 1, Eröffnung des Hauptverfahrens, § 203, Strafbefehl § 408 Abs. 2 S. 1 StPO


