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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 130 von 156

Ist die StA bei der Entscheidung, ob sie eine Straftat verfolgt und anklagt an die höchstrichterliche Rechtsprechung gebunden?

BGH: Ja

Art 92 GG, der die rechtsprechende Gewalt den Gerichten vorbehält, könnte unterlaufen werden
§ 170 Abs. 1 StPO knüpft die Anklagepflicht an eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Klage

aA: Nein

StA ist ein den Gerichten gleichgeordnetes unabhängiges Organ

Differenzierende Meinung

allein das Gericht entscheidet, was strafbar ist - StA darf nicht entgegen dem Gericht von einer Anklage absehen, darf immer Anklage erheben

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