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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 118 von 156
Worin unterscheidet sich die Generalstaatsanwaltschaft von der dem Generalstaatsanwalt?
Generalstaatsanwaltschaft
- Mitwirkung bei Strafsachen vor dem OLG
- zuständig für Verfahren wegen Staatsschutzdelikten (Hochverrat, Landesverrat etc.)
- wird von einem Generalstaatsanwalt geleitet
Generalstaatsanwalt
- Leiter der Generalstaatsanwaltschaft
- Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks


