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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 118 von 156

Worin unterscheidet sich die Generalstaatsanwaltschaft von der dem Generalstaatsanwalt?

Generalstaatsanwaltschaft

  • Mitwirkung bei Strafsachen vor dem OLG
  • zuständig für Verfahren wegen Staatsschutzdelikten (Hochverrat, Landesverrat etc.)
  • wird von einem Generalstaatsanwalt geleitet

Generalstaatsanwalt

  • Leiter der Generalstaatsanwaltschaft
  • Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks
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