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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 136 von 156

Definition: Anfangsverdacht

tatsächliche Umstände liegen vor, die nach allgemeiner kriminalistischer Erfahrung das Vorliegen einer Straftat zumindest als möglich erscheinen lassen. 

notwendig für: Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, § 152 Abs. 2 StPO

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