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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 66 von 156

Berechne die BAK! Der Beschuldigte wird alkoholisiert aus dem Verkehr gezogen Die BAK ergibt drei Stunden später 1, 6 Promille

  • zur Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit muss zugunsten des Beschuldigten gerechnet werden
  • die ersten zwei Stunden gesperrt
  • 0,1 Promille je Stunde
  • =1,7 Promille
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