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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 29 von 156
Warum führt ein Verstoß nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO (Belehrung bei Vernehmung) zu einem Beweisverwertungsverbot?
- Beschuldigter ist nicht Objekt des Strafverfahrens
- Wahrung der Recht des B, der auf den Gang des Strafverfahrens Einfluss nehmen kann
- Selbstbelastungsfreiheit, Art. 1, 2 I GG, Art. 6 EMRK


