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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 122 von 156
Warum hat sich der Gesetzgeber für die Beteiligung von Schöffen entschieden?
Durch die Beteiligung von Nichtjuristen an der Rechtsprechung sollte der Einfluss der Obrigkeit verringert werden. Die Schöffen sollten ein vom rein juristischen Denken unabhängiges Verständnis mit in die Urteilsfindung einfließen lassen.


