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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 73 von 156

Liegt ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn der Pflichtverteidiger als Zeuge vernommen wird, § 338 Nr. 5 StPO (Abwesenheit einer Person)?

  • entscheidend ist, in welcher Funktion der Verteidiger auftritt
  • der Verteidiger kann in der Zeit, in der er als Zeuge vernommen wird, nicht zugleich als Verteidiger auftreten
  • im Falle einer notwendigen Pflichtverteidigung, ist damit eine Abewesenheit gegeben
  • es hätte für die Zeugenvernehmung ein anderer pflichtverteidiger beigeordnet werden müssen
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