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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 104 von 156
Wann beginnt das Zwischenverfahren und was macht der Richter im Zwischenverfahren?
Es beginnt, wenn der zuständige Richter die Anklageschrift erhält und endet mit der Eröffnung des Hauptverfahrens. Der Richter prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, § 203 StPO.
In einem Strafprozess wird somit zwei mal der hinreichende Tatverdacht geprüft.
Der Richter kann auch Beweise erheben, § 202 StPO oder die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen.


