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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 40 von 156

Wann ist die Revision begründet?

Die Revision ist begründet, wenn das Urteil auf eine Verletzung des Gesetzes beruht, § 337 Abs. 1 StPO.

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