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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 105 von 156
Wann spricht man von einem Beschuldigten/Angeschuldigten/Angeklagten?
Beschuldigter ab staatsanwaltlicher oder polizeilicher Ermittlungen wegen Anfangsverdacht.
Angeschuldigter, wenn die StA die öffentliche Klage erhoben hat-
Angeklagter, wenn das Hauptverfahren eröffnet wurde.


