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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 96 von 156
Der Beschuldigte wurde nicht nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO belehrt. Bei der späteren erneuten Befragung fehlt die qualifizierte Belehrung. Ist die neue Aussage verwertbar?
- unverwertbar, wenn sich der Beschuldigte an seine frühere Aussage gebunden fühlt
- davon ist in der Regel auszugegen, wenn die erste Aussage lediglich wiederholt wird


