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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 103 von 156

Revision: Kann gerügt werden, dass am LG statt am AG angeklagt und verhandelt wurde?

  • ein höheres Gericht kann sich gem. § 269 StPO grundsätzlich nicht für unzuständig erklären
  • Ausnahme, wenn dem Angeklagten sein gesetzlicher Richter entzogen wird, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
  • dies dann der Fall, wenn Willkür: völlig entfremdete Erwägungen und unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar
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