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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 2 von 156

Worin unterscheidet sich die Aussetzung der Verhandlung von der Unterbrechung?

  • Unterbrechung = Hauptverhandlung wird nur unterbrochen und dann wieder aufgenommen, maximal ein Monat, wenn Verhandlung vorher bereits 10 Tage lang wa. Andernfalls 3 Wochen, § 229 I, II StPO
  • Aussetzung = Abbrechen der Verhandlung mit der Folge, dass die Hauptverhandlung erneut beginnt und alle Beweise erneut erhoben werden müssen
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