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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 80 von 156
Blutprobe nach § 81 a Abs. 2 StPO wurde ohne Richtervorbehalt und ohne Gefahr in Verzug entnommen. Welche Auswirkungen hat dies?
- Beweisverwertungsverbot
- Beurteilung nach Art des Verbotes, Gewicht des Verstoßes unter Abwägung widerstreitender Interessen
- Verwertungsverbot wegen Wahrheitserforschungspflich die Ausnahme
- nur formelle Voraussetzung, nicht schwerwiegend
- anders bei Willkür


