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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 115 von 156
Zwei Wochen nach der Tat geht die Frau zur Polizei und stellt einen Strafantrag wegen Körperverletzung. Sie verträgt sich wieder mit ihrem Mann und will den Antrag einen Tag später zurücknehmen. Geht das?
Ja, § 77 b StGB: Der Strafantrag kann jederzeit zurück genommen werden. Die Frau hat aber die Kosten nach § 470 StPO zu tragen.


